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1.3  Die gesellschaftliche Umgebung  

 

Im Rahmen der Orientierung, der dieses Buch dient, haben wir im vorhergehenden Abschnitt einen ersten Kreis um die Familie gezogen. Mit dem Blick auf Wohnung, Schule, Gemeinde und Heimat wurde die unmittelbare Umgebung durchschritten, in die das Leben der Familie und das Aufwachsen von Kindern in ihr eingebettet sind.

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Nun ist der nächste, weitere Bereich zu untersuchen, in dem die bisher betrachtete "kleine Welt" angesiedelt und verwurzelt ist, von dessen Voraussetzungen und Möglichkeiten sie lebt: die gesellschaftliche Umwelt. Dazu gehört der landschaftliche Großraum mit seinen natürlichen Bedingungen; die ihn bewohnende Bevölkerung mit ihrer Eigenart; ihre wirtschaftliche, soziale und politische Lage sowie die geistigen Kräfte und Strömungen, die in ihr wirksam sind. Unser nächster Rundgang ist daher ausgerichtet auf die Bereiche Volk, Gesellschaft, Staat, Weltanschauungen und Konfessionen.

 

1.3.1  Unser Volk  

Familie, Heimat und Gemeinde, die für den Menschen den nächsten, unmittelbar erfahrenen Lebens-, Entfaltungs- und Wirkraum innerhalb einer einigermaßen überschaubaren Gemeinschaft von Mitmenschen darstellen, sind umgriffen von einer größeren zusammengehörigen Einheit, dem Volk. Der Ausdruck "Volk" ist mehrdeutig. Er hat eine lange, keineswegs einheitliche Begriffsgeschichte und -entwicklung hinter sich. Er wurde im positiven wie im negativen Sinne verwendet. "Linke" und "Rechte", Fortschrittliche und Bewahrer des Alten versuchten sich seiner mit ausschließendem Anspruch zu bemächtigen.

Volk - das war für die einen der Pöbel, der verächtliche Teil einer Nation oder eines Staates; der kriegerische Haufen ohne Ordnung und Disziplin; die größte und allgemeinste, aber eben minderwertige Menge in einem Staatswesen; die breite und gemeine Unterschicht; die Ungebildeten; die Leistungsunfähigen; der unterste Stand, meilenweit entfernt vom Adel, ja selbst vom Bürger und Bauern; die Masse; die Gesamtheit der Untertanen eines absoluten Fürsten.

Volk - das war für die anderen der romantisch verklärte und erhöhte Volkskörper; der gesunde Charakter und Geist, die tief empfindende Seele einer räumlich und geschichtlich verbundenen, größeren Gruppe von Menschen ("Volkscharakter", "Volksgeist", "Volksseele"); der unverdorbene, reiche Schätze enthaltende Kulturgrund; der ideale, tiefere Grund der umfassenden Einheit eines Staates. 

Volk - das war für manche Denker der Romantik wie Johann Gottfried Herder geradezu eine umgreifende Ganzheit mit den Kennzeichen einer Persönlichkeit; für manche Psychologen wie Wilhelm Wundt eine Wirklichkeit, die eine eigene Gesamtseele darstellte und daher auch eine eigene Wissenschaft der "Völkerpsychologie" nötig machte; für Philosophen wie Georg Friedrich Wilhelm Hegel der "organische Körper eines gemeinsamen Lebens".

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Volk - das war für die Nationalsozialisten die rassischinstinktiv handelnde "Volksgemeinschaft" im Einklang mit dem Führer, der als eigentliche Verkörperung des Willens des Volksganzen angesehen wurde, selbst von beachtlichen Philosophen wie Martin Heidegger. 

Volk - das war das eigentliche und einzige Staatsoberhaupt für die Anführer der Französischen Revolution, die schlechthinnige "Majestät", die durchsetzende Kraft jeder Art von sozialer, wirtschaftlicher und politischer Befreiung der Massen. 

Volk - das ist für die Volksdemokratien kommunistischer Prägung der Rechtsgrund, aus dem jede Verfügung der Regierung fließt; der Inhaber der Staatsgewalt, dem alles zu dienen hat: Volkspolizei, Volksarmee, volkseigene Betriebe, Volksgerichtshof und Volkskammer.

Angesichts einer so verzweigten und vieldeutigen Begriffs- und Deutungsgeschichte des Wortes "Volk" könnte man in die Versuchung geraten, auf diesen Ausdruck ganz zu verzichten.

Das ist aber deshalb nicht durchführbar, weil es trotz aller Meinungsunterschiede doch etwas Tatsächliches gibt, das mit dem Begriff "Volk" noch am besten getroffen wird, selbst wenn es nicht in allen Einzelheiten genau bestimmt werden kann. Dieses Tatsächliche ist das Bestehen größerer Menschengruppen, die nicht nur vorübergehend etwa durch politische Grenzen zusammengehalten werden, sondern die ein viel dauerhafteres Bindungsgefüge darstellen. Ein solches Bindungsgefüge entsteht offenbar aus mehreren begründenden Tatbeständen: gemeinsame Siedlung in einem zusammenhängenden Raum, gemeinsame oder wenigstens verwandte Abstammung, gemeinsame Sprache mit eigenem Schrifttum, gemeinsame Sitten und Rechtsauffassungen, gemeinsame geistige und religiöse Vorstellungen. Jede einzelne dieser Gemeinsamkeiten kann mehr oder weniger stark ausgeprägt und wirksam sein. Wichtig ist aber in jedem Falle, daß diese Gemeinsamkeiten in einem längeren geschichtlichen Zeitraum erlebt und ins Bewußtsein aufgenommen werden, so daß sich eine gemeinsame Überlieferung, ein Gefühl des gemeinsamen Schicksals und ein deutlicher Wille zur Zusammengehörigkeit bilden. 

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So entsteht ein "Volk", eine Kultur- und Schicksalsgemeinschaft, in die man als Kind hineinwächst, von der man wie von Familie und Heimat geprägt wird und aus der man sich kaum zu lösen vermag. Das Wort "Volk" ist für diese Schicksals- und Kulturgemeinschaft nicht zu entbehren, weil es dafür keine andere geeignete Bezeichnung gibt. Mit dem sinnverwandten Begriff "Nation" wird nach heutigem Gebrauch die Bevölkerung eines bestimmten Staates benannt ohne Rücksicht auf ihre volksmäßige Zusammensetzung; so wird es von den Vereinten Nationen gehandhabt.

Das deutsche Volk, die uns umfassende Schicksals- und Kulturgemeinschaft, hat eine mehr als tausend­jährige Geschichte. Es entstand im achten bis zehnten Jahrhundert unserer Zeitrechnung durch die gemeinsame Herauslösung germanischer Stämme aus dem Karolingerreich unter gleichzeitiger Annahme einer gemeinsamen Sprache, des Althochdeutschen. Die Gefährdung durch fremde Völker und ihre gemeinsame Abwehr, die Einigung auf einen gemeinsamen König und die Erfolge Ottos I. ließen das Deutsche Reich als gemeinsamen Staat des Volkes erwachsen.

Das Schicksal dieses Volkes wurde bewegt und wechselhaft, bedingt durch die ebenso vorteilhafte wie gefahrvolle Lage in der Mitte Europas. Ausdehnung und Einengung des Volksraumes wechselten ab; die Kaiserpolitik gegenüber Italien einte das Volk und schwächte es zugleich; zu Kriegen nach allen Richtungen kam viel innerer Zwist; die enge Beziehung zur Kirche war fast stets auch mit Spannungen geladen. Die deutschen Fürsten spalteten das Volksgebiet in Teilstaaten, ohne das Zusammengehörigkeitsgefühl zerstören zu können, bis Napoleons Machtspruch das Reich auflöste. Nach mühevoller Einigung wurde das Volk durch vermessene Großmachtpolitik in Weltkriege verstrickt, deren üble Begleiterscheinungen seinen Ruf beeinträchtigten. Ihr bitteres Erbe ist die Verkleinerung und Zerreißung Deutschlands.

Als kulturelle Gemeinschaft ist das deutsche Volk in seinen Leistungen offenbar beständiger als im politischen Leben. In stetigem fruchtbaren Austausch mit den anderen europäischen Völkern brachte es immer wieder Wissenschaften und Künste zur Blüte. Seine Baumeister und Maler, Dichter und Musiker, Gelehrten und Forscher, Philosophen und religiösen Denker trugen Wesentliches zu den Gipfelleistungen menschlicher Kulturschöpfung bei.

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Die reichhaltige deutsche Literatur, das Schulwesen und das vielseitige Vereinsleben bewirken eine Verbreiterung der Volksbildung und Bereicherung der musischen Tätigkeit, durch die sich auch in dieser Hinsicht die Bezeichnung "Kulturvolk" rechtfertigen läßt.

Unsicher und problembeladen sind die Zukunftsaussichten des deutschen Volkes, wenn man es als Ganzes ansieht. Die großen Unterschiede in Gesellschaftsordnung, Wirtschaftsform und geistiger Ausrichtung, die zwischen den zum westlichen oder östlichen Machtblock gehörenden beiden Teilstaaten bestehen, lassen befürchten, daß das Zusammengehörigkeitsgefühl schweren Zerreißproben ausgesetzt wird. Eine Wiedervereinigung, die von breiten Kreisen der Volksteile ersehnt wird, scheint in weite Ferne gerückt. Sie sollte aber als Zielvorstellung mit gleicher Geduld aufrechterhalten werden, wie sie anderen Völkern doch schließlich zur Erfüllung ihres Einigungswunsches verholten hat.

Man braucht kein Fanatiker zu sein, wenn man erklärt, daß man sich über die Grenzen seiner Familie, seiner Heimat und seines Staates hinaus mit den Schwestern und Brüdern seines Volkes in einer Schicksalsgemeinschaft verbunden fühlt.

 

1.3.2 Die Gesellschaft

Der einzelne, der sein Dasein allmählich in einen immer breiter werdenden Rahmen des Zusammenlebens gestellt sieht - zunächst in den der Familie, dann den der Gemeinde und des Volkes -, hat es im allgemeinen ziemlich schwer, sich unter dem Begriff "Gesellschaft" etwas so Anschauliches vorzustellen, daß er darin einen Platz für sich selbst finden könnte. In der Tat hat dieser Begriff in einer langwierigen geschichtlichen Entwicklung, aufgrund moderner naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse und durch eine Unzahl fachwissenschaftlicher und politischer Deutungen einen gefühlsmäßig eher unangenehmen Beigeschmack erhalten.

Das muß aber nicht notwendig so sein, wenn man bedenkt, daß das Wort "Gesellschaft" aller Wahrscheinlichkeit nach auf die althochdeutschen Ausdrücke "sal" (Raum) und "selida" (Wohnung) zurückgeht. 

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Gesellschaft hätte dann etwas mit Geselligkeit in und aufgrund räumlicher Nähe zu tun. Das zeigt sich auch in verschiedenen einfachen und engeren Bedeutungen, in denen uns das Wort begegnet: Reisegesellschaft, Handelsgesellschaft; eine Gesellschaft besuchen, sich in schlechter Gesellschaft befinden; "Gesellschaft" als Bezeichnung einer "vornehmen" Oberschicht. Alles dies ist aber hier nicht gemeint, sondern "Gesellschaft" als Begriff für die große, umgreifende und übergreifende Ordnungsform menschlichen Zusammenlebens, mit der sich die Wissenschaft der Soziologie (Gesellschaftswissenschaft) eingehend beschäftigt.

Die Begriffsbestimmungen der Wissenschaftler sind allerdings alles andere als einheitlich. Aber man kann doch etwa Gesellschaft in diesem Sinne bestimmen als eine zahlenmäßig große Ganzheit von Menschen und Vorgängen, die durch wechselseitige Beziehungen und Handlungen miteinander verbunden, ja so stark ineinander verflochten sind, daß man sie als ein System, d.h. ein einheitlich geordnetes Ganzes, verstehen kann. Dieses System enthält in sich Teilordnungen, z.B. eine politische, wirtschaftliche, kulturelle und noch andere, die auf das Ganze abgestimmt sind und von ihm ihre besondere Färbung erhalten, durch die sie sich von anderen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Ordnungen unterscheiden. Das System enthält andererseits sowohl Einzelmitglieder als insbesondere ganze Gruppen, die miteinander und gegeneinander Einfluß ausüben und handeln. Seine Ordnung ist nicht unverrückbar fest in einem Zustand der Ruhe, sondern befindet sich ununterbrochen in einer Weiterentwicklung durch die in ihm wirkenden Kräfte, Personen und Gruppen.

Der einzelne entwickelt ein Zusammengehörigkeitsgefühl ("Wir-Gefühl") vor allem in und mit seiner Gruppe, nur indirekt mit der Gesellschaft, zu der diese Gruppe gehört. Aber jene Interessen, Vorstellungen, Bedürfnisse, Bräuche, Gesetze, die über die Grenze der Gruppe hinausgehen, verursachen doch eine relativ feste Bindung an die Gesamtgesellschaft. Gruppe - das kann die Familie, die Gemeinde, ein religiöser, konfessioneller oder weltanschaulicher Kreis von Gleichgesinnten, das kann ein Interessenzusammenschluß sich gut verstehender Nachbarn, eine Spielgruppe von Kindern oder Jugendlichen sein. 

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Immer aber handelt es sich bei der Gruppe, auf die wir noch im Zusammenhang mit "Weltanschauung" und "Konfession" zurückkommen werden, um ziemlich beständige Vereinigungen von Menschen, die sich durch ihr Handeln direkt und ohne Umwege, ohne besondere Zwischenschaltung von vermittelnden Personen oder Stellen, gegenseitig beeinflussen und miteinander tätig werden.

Man nennt eine solche Gruppe gerne "Gemeinschaft", wenn anzunehmen ist, daß in ihr ein Zusammengehörigkeitsgefühl von einer gewissen Nähe und Wärme besteht, ein bewußter oder unbewußter Wille zu gemeinsamem Erleben, Denken und Handeln. Das Wort "Gesellschaft" verbindet man dagegen eher mit materiellen, sachlich-nüchternen, kühleren, manchmal auch gegensätzlichen und widerstreitenden Beziehungen und Interessen.

Die in unserer Begriffsbestimmung der Gesellschaft genannten Teilordnungen haben alle eine über die Gruppen und ihre Inhalte hinausgehende Reichweite, so daß sie die Mitglieder der Gruppen mit der Gesellschaft, zu der diese Gruppen gehören, verbinden. So gesehen, erscheint Gesellschaft als ein recht kompliziertes System von Gruppen, Wertvorstellungen, Verhaltensmustern und sozialen Handlungen, und es erhebt sich die Frage, woran man eine Gesellschaft überhaupt erkennen und wodurch man sie von einer anderen unterscheiden kann.

Es dürften vor allem die Rechtsverhältnisse einer Gesellschaft sein, durch die sie sich von anderen Gesellschaften unterscheidet. Denn diese Rechtsverhältnisse sind kaum je in zwei Gesellschaften die gleichen. Sodann ist die gemeinsame Zugehörigkeit zu einem politischen System meist ein Abgrenzungsmerkmal gegenüber anderen Gesellschaften. Auch das Ausbildungs- und Schulsystem unterscheidet sich oft in den einzelnen Gesellschaften.

Eine wichtige Rolle - nach bestimmten politischen Anschauungen überhaupt die wichtigste - spielt für eine Gesellschaft ihre Wirtschaftsordnung. Ob es sich um eine "freie" oder "soziale Marktwirtschaft", ob um eine zentral gelenkte "Planwirtschaft" handelt, ob das wirtschaftliche Handeln vom Nützlichkeitsdenken privater Unternehmer abhängt oder von vorgegebenen politischen Zielsetzungen, das beeinflußt die gesamten Lebensbedingungen in einer Gesellschaft sehr stark. Daher wird eine Gesellschaft oft geradezu nach ihren wirtschaftlichen Hauptmerkmalen benannt: 

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Ackerbaugesellschaft, Industrie- oder nachindustrielle Gesellschaft. Selbst die im allgemeinen zur Überschreitung von Grenzen neigende Wissenschaft kann sich zur Einordnung in ein bestimmtes gesellschaftliches System genötigt sehen, wenn sie von diesem in den Dienst seiner Machtpolitik oder einer religiösen oder weltanschaulichen Heilslehre gestellt wird.

Jedes Teilsystem einer Gesellschaft kann mit dem entsprechenden Teilsystem einer anderen in Beziehung treten: Zum Beispiel können unterschiedliche Wirtschaftsordnungen miteinander Waren austauschen und Handelsverträge abschließen. Aber innerhalb seiner eigenen Gesellschaft behält das Teilsystem trotzdem seinen besonderen Stellenwert. Immerhin gibt es jedoch zahlreiche Verbindungen der verschiedenen Teilsysteme miteinander, so daß ein Ausblick auf die Entwicklung zu einer "Weltgesellschaft" nicht mehr undenkbar ist.

Wie läßt sich nun die Gesellschaft in Kürze kennzeichnen, in der wir in der Bundesrepublik Deutschland leben? In politischer Hinsicht versteht sie sich als eine freiheitliche, demokratische und soziale Gesellschaft; was das im einzelnen bedeutet, darauf soll im nächsten Abschnitt eingegangen werden. In wirtschaftlicher Hinsicht hat sich durch die jahrzehntelangen Erfolge der sozialen Marktwirtschaft eine Wohlstandsgesellschaft entwickelt, die - oft etwas abfällig - eine "Überfluß-" oder "Massenkonsumgesellschaft" genannt wird. Ihr anregendes und aufreizendes Spiel von Angebot und Nachfrage, Anspruch und Befriedigung erleben wir täglich. In kultureller Hinsicht kann man von einer liberalen und pluralistischen (A) Gesellschaft sprechen, da sie die Freiheit der Wahl zwischen mehreren unterschiedlichen Weltanschauungen und Religionen gewährt und den Wissenschaften und Künsten eine weitgehende Freiheit des Forschens, Schaffens und Sich-Mitteilens sichert. Insbesondere kann unsere Gesellschaft als eine offene bezeichnet werden; sie ermöglicht nach allen Seiten hin - nicht nur zu den nahe verwandten westlichen Gesellschaften - ungehinderten Verkehr, Handel, Gedankenaustausch und geistigen Brückenschlag.

Unsere Gesellschaft hat auch ihre Schattenseiten und Probleme. Im politischen Bereich wird vielfach die Macht der Parteien und Behörden als zu groß empfunden; in der Wirtschaft tadelt man die Übermacht des Großkapitals, den übermäßigen Einfluß der Werbung und die Konzentration der Presse in wenigen Verlagskonzernen.

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Im Kulturleben wird als Kehrseite des Pluralismus eine gewisse Richtungslosigkeit, Unsicherheit der Werte und allgemeine Verdrossenheit beklagt. Kritik an der Gesellschaft ist eine notwendige und unentbehrliche Voraussetzung für Reformen.

Trotzdem kommt man um die Feststellung nicht herum: Einzelmensch und Gesellschaft gehören wesensmäßig zueinander. Sie stellen keinen sich ausschließenden Gegensatz dar. Selbstverwirklichung des Menschen bedeutet immer zugleich Vergesellschaftung des Menschen, In-Beziehung-Setzen und Geprägtwerden zu bzw. von den Inhalten und Verhaltensweisen, Personen und Gruppen einer Gesellschaft.

Über die Frage, wie und inwieweit der einzelne in der Gesellschaft, in Anerkennung oder Ablehnung der ihm von ihr zugedachten Rollen, sein Selbstsein finden oder sich ihm entfremden kann, wird im zweiten und dritten Teil dieses Buches ausführlicher zu sprechen sein.

 

1.3.3  Unser Staat  

Die Begriffe "Gesellschaft" und "Staat" decken sich teilweise. Denn jene Menschen, die eine Gesellschaft wie die im vorigen Abschnitt beschriebene bilden, bilden zusammen zugleich den Staat. Trotzdem ist der Staat nicht dasselbe wie die Gesellschaft. Er zeichnet sich durch etwas aus, das die Gesellschaft als ganze nicht haben muß: durch zentralisierte Herrschaft und Macht. Staat bedeutet immer Herrschaftsverband, der die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, militärischen und bürokratischen Möglichkeiten und Kraftreserven einer Gesellschaft organisiert und zu einer Macht- und Leistungseinheit verknüpft. Der Staat ist also ein besonders organisiertes Teilsystem einer Gesellschaft mit besonderen Organen, Einrichtungen und Gewalten, zusammengefaßt im Begriff des "Staatsapparates".

Der Staatsapparat ist ein vielgliedriges, von oben nach unten abgestuftes Gefüge mit zahlreichen, dem Staatsbestand dienenden Organen: Staatsoberhaupt, Regierung, Volksvertretung, Behörden, Gerichten, Polizei, Armee, Auslandsvertretungen. 

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Häufig reichen Staatsorgane auch noch mehr oder weniger stark in das Schul- und Bildungswesen, die Verkehrs- und Informationsmittel, das Gesundheitswesen, das Fürsorgewesen und in den Kulturbetrieb hinein. Wenn ein Staat auch noch ganz oder überwiegend Eigentümer des Bodens und der Produktionsmittel (landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe, Industrie) ist; dann ist er der nahezu allmächtige Beherrscher der ihm zugehörigen Gesellschaft (totaler Staat). Der Staatsapparat hat die Grenzen des Staatsgebietes und seine Unabhängigkeit nach außen sowie die in der Rechtsordnung niedergelegten Staatszwecke nach innen zu sichern.

Der Staat darf aber nicht mit seinem Machtapparat gleichgesetzt werden, obwohl die Regierenden der Staaten oft in Versuchung geraten, dies zu tun. Wo die Gleichsetzung unter Androhung oder Anwendung von Gewalt durchgesetzt wird, spricht man von einem totalitären Staat.

Sachlich und nüchtern ausgedrückt, ist ein Staat die Verklammerung einer gesellschaftlichen Großgruppe, der Bevölkerung eines bestimmten Gebietes, durch gemeinsame Rechtsgrundsätze und die zu ihrer Anwendung und Aufrechterhaltung erforderlichen Einrichtungen. Aufgabe des Staates ist es, dem Wohl seines "Staatsvolkes", dem "Gemeinwohl", zu dienen. Wenn dieses Staatsvolk zugleich auch ein "Volk" im oben (1.3.1) behandelten Sinne ist, kann man von einer "Volksgemeinschaft" sprechen; dann fallen die Interessen der Gesellschaft, die Zwecke des Staates und die Anliegen der Schicksals- und Kulturgemeinschaft Volk zu einer Interessengemeinschaft zusammen. Leider wurde im "Dritten Reich" der Begriff "Volksgemeinschaft" weltanschaulich übersteigert und dadurch fragwürdig gemacht.

Wenden wir uns nun unserem eigenen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, zu. Für sie wird durch das Grundgesetz das Wesen des Staates damit gekennzeichnet, daß er dem Wohl seiner Bürger zu dienen hat. Das Grundgesetz betont gleich in Artikel 1 diesen dienenden Charakter des Staates für die Bewahrung der Menschenwürde: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Der Staat ist laut Grundgesetz keine Willkürherrschaft, die nichts mehr über sich hat, sondern an die Grundrechte, ihre Bewahrung, Absicherung und Verteidigung wesensmäßig gebunden (Art. 1, Abs. 3).

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Sehen wir uns einmal diese Grundrechte im einzelnen an, auch wenn das eine gewisse Ausdauer erfordert; aber schließlich sind es ja die jedem von uns gewährleisteten Rechte!

Als derartige Grundrechte zählt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auf: Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person (Art. 2); Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen (Art. 3); Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4); Meinungs- und Pressefreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, von Forschung und Lehre (Art. 5); Schutz von Ehe und Familie, Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder und Anspruch jeder Mutter auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft (Art. 6); das Recht der Erziehungsberechtigten, über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht zu bestimmen, das Recht, diesen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften zu erteilen, und das Recht zur Errichtung von Privatschulen (Art. 7); Versammlungsfreiheit (Art. 8); Vereinigungsfreiheit, das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden (Art. 9); Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10); Freizügigkeit im Bundesgebiet (Art. 11); Freiheit der Berufswahl (Art. 12); Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13); Eigentums- und Erbrecht, das Recht des Staates auf Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit (Art. 14); die Möglichkeit der Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 15); Asylrecht und Verbot des Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Staat (Art. 16); Petitionsrecht, d.h. das Recht jedes Staatsbürgers, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden (Art. 17).

Indem sich der Staat der Bundesrepublik Deutschland auf diese Grundrechte verpflichtet und alle Staatsgewalt vom Volk ausgehen läßt (Art. 20, Abs. 2), ist er berechtigt, sich als freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu bezeichnen (Art. 20, Abs. 1, und Art. 28, Abs. 1). 

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Er muß sich allerdings auch durch die Staatsbürger stets an diesen Rechten messen und kritisieren lassen. Kurskorrekturen, die sich an diesen großen Menschheitsidealen immer wieder neu orientieren, gelten nicht bloß für den einzelnen oder für gesellschaftliche Gruppen, sondern auch für den Staat. Die einschränkenden Bestimmungen, die bei fast jedem der oben aufgezählten Artikel des Grundgesetzes angeführt werden, berechtigen den Staat nicht, sie so auszulegen und anzuwenden, daß das zentrale Anliegen der Grundrechte geschmälert wird. Der Staat ist um der Grundrechte willen da, nicht die Grundrechte wegen des Staates.

Das Anliegen der Grundrechte in der Praxis der Regierungs- und Verwaltungstätigkeit des Staates sicherzustellen, ist die Aufgabe der Verfassung. Jeder moderne Staat besitzt eine Verfassung als grundlegende Urkunde für die in ihm geltende Rechtsordnung. In ihren Bestimmungen kommen die im Staat herrschenden gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zum Ausdruck. Kennzeichen eines freiheitlichen Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung; die Staatsgewalt wird durch drei voneinander getrennte Teilgewalten ausgeübt: die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die vollziehende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende oder richterliche Gewalt (Judikative).

Diese Trennung bedeutet Teilung der zur Willkür neigenden Herrschaft eines Staates, bedeutet gegenseitige Kontrolle der Gewalten: Der Gesetzgeber ist nicht personengleich mit der Exekutive, die wiederum keine Gesetze nach Belieben erlassen kann, um sie dann den Staatsbürgern aufzudrängen; beide - Legislative wie Exekutive - sollen in bezug auf die Rechtmäßigkeit ihrer gesetzgeberischen bzw. ausführenden Handlungen von der Judikative mit ihrer höchsten Form, dem Verfassungsgericht, kontrolliert werden. Damit hat sich der Staat fest eingebaute Sicherungen für die Bewahrung seines demokratischen, freiheitlichen und rechtsstaatlichen Charakters geschaffen. Kritisch zu bedenken bleibt aber stets, daß die drei Gewalten aus Menschen mit unterschiedlichen Interessen, mit unterschiedlicher Schichten- und Parteizugehörigkeit usw. bestehen und daß ihre Entscheidungen davon nicht unberührt bleiben.

In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat werden die Gesetze von einem Parlament beschlossen; die Regierung als oberstes Exekutivorgan ist an diese gebunden. Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundestag, der aus direkt gewählten Abgeordneten besteht. Da aber die Bundesrepublik aus Ländern mit einer gewissen Eigenstaatlichkeit zusammengesetzt ist, wirkt an der Gesetzgebung auch ein aus Vertretern der Länder bestehender Bundesrat mit.

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Die Staatsform der Bundesrepublik ist eine repräsentative Demokratie; die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählten Mitglieder des Bundestages vertreten das Staatsvolk als Inhaber der Staatsgewalt. Dieses kann über den Bundestag indirekt auch auf die Zusammensetzung der Regierung und der obersten Gerichte einen gewissen Einfluß ausüben. Der Regierungschef, der Bundeskanzler, wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Die Mitglieder der Regierung, die Bundesminister, werden dann auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Neben seiner Befugnis zur Gesetzgebung hat der Bundestag auch eine gewisse Kontrollmöglichkeit gegenüber der Regierung; er kann dem Bundeskanzler sein Mißtrauen aussprechen, vor allem aber obliegt ihm die Genehmigung des Haushaltsplans. Auch an der Berufung der obersten Bundesrichter nimmt er teil.

Bei der politischen Willensbildung wirken die Parteien mit; sie stellen die Kandidatenlisten für die Wahlen auf und bilden im Bundestag Fraktionen, die in der Regel gemeinsam abstimmen. Ein Stück unmittelbarer Demokratie stellen die Bürgerinitiativen dar. Sie greifen meist aktuelle Probleme der Gesellschaft auf, denen die Parteien zu wenig Beachtung schenken. Selbstverständlich haben alle Bürger Pflichten gegenüber ihrem Staat; sie sollen ihn aufrichtig und mit Anteilnahme unterstützen. Leider verhalten sich manchmal Parteien und Abgeordnete in Zeiten, in denen keine Wahlen bevorstehen, zu selbstherrlich und eigennützig und schädigen so das Gefühl demokratischer Verbundenheit.

Das Wohlergehen und der Bestand eines Staates hängen von seiner Integrität ab. Damit ist nicht nur seine organisatorische Festigkeit und Unversehrtheit gemeint, sondern auch der unbestechliche und aufs Ganze gerichtete gute Wille seiner Führungskräfte. Angesichts des wachsenden Einflusses starker, auch internationaler Interessenverbände können in dieser Hinsicht Krisen entstehen, wenn sich nicht ein starkes ethisches Verantwortungsgefühl durchsetzt. Auf solche ethischen Probleme wollen wir im dritten Teil dieses Buches eingehen.

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1.3.4 Weltanschauungen und Weltanschauungsgruppen

In jeder Gesellschaft, in jedem Staat gibt es verschiedene weltanschauliche Gruppen. Jede dieser Gruppen entsteht durch den Zusammenschluß von Personen, die sich zu ähnlichen Überzeugungen bekennen. Selbst in totalitären Staaten mit offiziell nur einer Weltanschauung, einer "Staatsideologie", bestehen mehr oder minder versteckt weltanschauliche Gruppen, die die Wirklichkeit anders sehen, als dies von oben her befohlen wird. Das geistige Leben in einem Staat wird wesentlich von Weltanschauungsgruppen geprägt. Vor allem freiheitlich-demokratische Staaten können auf die Dauer ohne die lebendige Vielfalt solcher Gruppen nicht existieren, denen sie natürlich den Status der Gleichberechtigung garantieren müssen, wenn diese Gruppen durch ihre Bestrebungen die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht verletzen.

Was aber ist eine Weltanschauung? Sie ist - ideal gesehen - die Antwort des ganzen Menschen auf die Herausforderung durch das Ganze der Wirklichkeit. Das Ganze der Wirklichkeit, soweit wir sie erfahren und soweit sie als Ausblick am Horizont unserer Erfahrung aufscheint, stellt uns ständig in Frage; fordert uns zu Antworten heraus, die uns eine Orientierung im Dasein, eine tragfähige Grundlage geben sollen, um das flutende Leben, die Wechselfälle der sich stets verändernden Wirklichkeit, zu bestehen oder zu meistern. Zur Wirklichkeit gehört im Grunde alles, was wir erfahren, erleben, denken, wissen, wahrnehmen, fühlen, wollen, werten und deuten; alles, was uns auf der Ebene unseres Erkennens, unseres Gebens, Empfangens und Tuns begegnet, denn in all diesen Akten des menschlichen Individuums spiegelt sich mehr oder minder klar oder verzerrt ein über sich hinausweisender Teilausschnitt aus dem Wirklichkeitsganzen.

Mein Dasein, das Dasein der Mitmenschen und der Menschheit überhaupt, ihre Geschichte wie die meines individuellen Lebens, die Gesellschaft und ihre Gruppen, in die ich eingebettet bin, das Leben, das Pflanzen, Tiere und Menschen durchdringt, das Universum - vom Betrachter aus

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als umfassender Raum aufgefaßt, in dem jedes Seiende seinen "Ort" hat, - all das gibt Seins- und Wertprobleme auf, die ein nicht bloß dahinvegetierendes Bewußtsein lösen möchte. Es fragt nach dem Sinn der eben aufgezählten Wirklichkeitsbestandteile in ihrem Zusammenhang, es stellt die Frage: "Wozu das alles?", "Warum das alles?" und "Warum so und nicht anders?" oder auch "Warum überhaupt das Ganze?"

 

Diese Sinnfragen fordern die Entscheidungsfähigkeit und Anteilnahme des ganzen Menschen in der Gesamtheit seiner Energien, seiner Triebe wie seines geistigen Erkenntnis- und Gestaltungswillens, seiner Gemüts- wie seiner Vorstellungskräfte heraus. Man kann ja die Antworten auf diese umfassenden und letzten Fragen nie einfach nur mit dem Verstand "wissen", allein aufgrund unseres heutigen Wissens geben. Dieses Wissen, d.h. das jeweilige Weltbild einer Generation oder einer Geschichtsepoche im Sinne der Zusammenfassung aller Erkenntnisse der Naturwissenschaften, der Psychologie, der Soziologie, Ethnologie, Anthropologie usw., ist bei der Beantwortung letzter Sinnfragen unentbehrlich, muß in diese Beantwortung miteingehen. 

Aber die letzten Sinnfragen eröffnen - bildlich gesehen - ein derart großflächiges Gebiet, daß jeweils nur ein Teil dieser Fläche von den Ergebnissen, Theorien und Annahmen der Wissenschaft bedeckt werden kann. Ein Wissenschaftler, der zu den Fortschritten der modernen Biologie Entscheidendes beigetragen hat, zugleich ein tief religiöser, jedoch ein personales Gotteswesen ablehnender Humanist, der Engländer Sir Julian Huxley, hat Bedeutung und Ungenügen der Wissenschaft im Verhältnis zur Weltanschauung klassisch formuliert: 

"Dem klaren Licht der Wissenschaft, so sagt man uns oft, hat das Mysterium nicht standgehalten, und nur Logik und Vernunft sind übriggeblieben. Das ist völlig falsch. Die Wissenschaft hat den verhüllenden Schleier des Geheimnisses ... von vielen Phänomenen gelüftet; aber sie kon.rontiert uns mit einem grundlegenden und universalen Geheimnis - dem Mysterium der Existenz überhaupt und der Existenz des Geistes im besonderen. Warum existiert die Welt? Warum ist die Welt so und nicht anders beschaffen? Warum weist sie geistige oder subjektive Aspekte ebenso auf wie materielle und objektive? Wir wissen es nicht. Wir können diese Tatsache nicht deuten, wir können sie nur feststellen. 

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Das heißt, daß wir das Universum als gegeben hinnehmen ... Doch wir müssen lernen, es richtig zu verstehen und seine sowie unsere eigene Existenz als das eine grundlegende Mysterium hinzunehmen ... Zwar vermögen wir hinsichtlich des Universums in seiner Gesamtexistenz nur eines: zu entdecken, daß es ein unantastbares Geheimnis ist, das sich der Mensch nur durch staunende Bewunderung und uneingeschränkte Bejahung innerlich zu eigen machen kann; doch die Einzelheiten dessen, was sich in diesem Universum abspielt und zur Welt der Erscheinungen gehört, sowie die Beziehungen der mitwirkenden Teile untereinander lassen sich mit Verstand und Phantasie vom Menschen, wenn er sich bemüht, gewinnbringend aufklären."

Weltanschauung berücksichtigt die Ergebnisse der exakten Wissenschaften, aber sie geht über sie hinaus, weil sie eine Gesamtsicht der Wirklichkeit und eine ausreichende Grundlage für die praktische Lebensgestaltung zu bieten versucht. Sie stellt ja eine Sinngebung der Wirklichkeit dar, bei der es nicht bloß um die Lösung der von dieser Wirklichkeit gestellten Erkenntnisrätsel, sondern auch - zumindest bei einer positiven Sinngebung - um die Erfüllung echter menschlicher Bedürfnisse und um das Zur-Verfügung-Stellen von Anreizen und Motiven zur Daseinsbewältigung für den Willen geht. Eine Weltanschauung stellt also das Ineinander sowohl von Wahrheits- und Werturteilen, von Ergebnissen des menschlichen Suchens nach Wahrheit als auch von Formulierungen der Lebenserfahrungen großer Persönlichkeiten oder auch ganzer Gruppen dar. Geschichte und Tradition, Bildungsstand und Charakter eines Menschen - all das fließt in seine Weltanschauung ein oder entscheidet mit darüber, welche Weltanschauung er erwählt.

In dem hier verfügbaren Rahmen ist es nicht möglich, auch nur alle wichtigeren Weltanschauungen anzuführen, die in der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vertreten sind. Wir müssen uns auf eine Auswahl beschränken. Aber auch bei den hier zu besprechenden Weltanschauungen können wir nicht das Ganze ihrer Sinngebung der Wirklichkeit ins Auge fassen, sondern jeweils nur einige charakteristische Züge beleuchten.

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Idealismus (A), hier nicht so sehr im Sinne des philosophischen Idealismus und seiner verschiedenen Typen (ontologischer, psychologischer, transzendentaler, absoluter oder deutscher Idealismus Fichtes, Schellings, Hegels) verstanden, sondern umfassender als Welt- und Lebensanschauung: Danach ist der Geist und seine Ideen, sein Bewußtsein, das eigentlich Wirkliche und Entscheidende nicht bloß in der Sinngebung durch den Menschen, sondern im Weltgeschehen und der vormenschlichen Entwicklung alles Lebenden überhaupt. Damit ist nicht notwendig die Annahme eines personalen göttlichen Geistes verbunden, wohl aber die Überzeugung, daß der tiefste Kern auch der Materie geistiger Natur, z.B. psychische Energie ist. Diese Energie kann verschiedene Zustände des Materiellen wie der Vergeistigung durchlaufen; und im universalen Weltablauf als der Geschichte des zunehmenden Sieges des Geistes über die Materie durchläuft sie diese Zustände auch tatsächlich. Im Falle der Annahme einer solchen psychischen Energie haben wir die Weltanschauung des Panpsychismus (Allbeseeltheit) vor uns; im Falle der Annahme einer Höherentwicklung des geistigen Faktors innerhalb der Veränderungsvorgänge der Weltmaterie bis zu seiner höchsten Vollkommenheit und Freiheit haben wir es mit der Weltanschauung eines evolutiven Pantheismus oder Geistmonismus zu tun (pan: alles; theos: Gott, also "sich entwickelnde Allgöttlichkeit"; monos: eins; bei letzterem ist hier an das eine, entscheidende Prinzip der Wirklichkeit, den Geist, gedacht). Der absolute Geist steht demzufolge nicht am Anfang, sondern am Ende des Weltgeschehens.

Der Idealismus entfaltet dementsprechend eine Ethik, die das Materielle, Naturhafte, Körperliche, Triebhafte, den Genuß, die Lust (Hedonismus: Weltanschauung, für die die Lust das höchste Ziel sittlichen Handelns ist) in den Dienst geistiger Lebensgestaltung stellt. Durch diese Art von Lebensgestaltung trägt der Mensch im Rahmen der Weltanschauung des "evolutiven Pantheismus" zum Sieg des Geistprinzips im Universum bei. Ethische Werte wie Mäßigung, Enthaltsamkeit, Askese im Sinne bewußt durch den menschlichen Geist gelenkter Auswahl unter den Antrieben, Sublimierung der Triebe (eine derartige Verschiebung und Steuerung der ihnen innewohnenden Energien, daß sie der Hervorbringung schöpferischer Kulturleistungen dienen) spielen eine große Rolle im ethischen Idealismus. Bei der Besprechung der Werte der menschlichen Kultur (4.3) und bei der Behandlung der Normen menschlichen Verhaltens (dritter Teil) werden wir noch auf die aus der Verschiedenheit von Weltanschauungen hervorgehenden unterschiedlichen Ethiken einzugehen haben. Auch aus diesem Grunde können wir uns hier kürzer fassen.

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Die Weltanschauung des Materialismus stülpt das vom Idealismus gesetzte Verhältnis von Geist (Psyche, Bewußtsein) und Materie in sein genaues Gegenteil um. Das eigentliche Universalprinzip ist jetzt die Materie. Geist, Psyche, Bewußtsein ist nicht nur an materielle, körperliche Vorgänge, Zustände und Strukturen gebunden - das kann auch noch der Idealismus als Weltanschauung zugestehen -, sondern derart von der Materie abhängig, daß selbst die höchsten Seinsstufen des Geistes auf Materielles zurückführbar, ja im Grunde mit der Materie identisch sind. Eine besondere Ausgestaltung hat der Materialismus, der wie der Idealismus in zahlreichen unterschiedlichen Formen auftritt, im dialektischen Materialismus von Karl Marx und Friedrich Engels gefunden. "Selbstbewegung" der Materie heißt hier das Zauberwort, wobei unter Bewegung jede Veränderung und Entwicklung verstanden wird. In diesem Sinne bewegt sich die Materie aus sich selbst und bringt in dialektischen, d.h. quantitative in qualitative Änderungen umsetzenden Prozessen (A) die ganze Vielfalt höherer Seinsformen der Wirklichkeit, auch das menschliche Bewußtsein, hervor.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Geschichte der Menschheit hat sich der dialektische Materialismus seine Entsprechung im historischen Materialismus geschaffen. Danach ist das eigentlich Reale in der Geschichte der Menschheit die materielle, wirtschaftliche Situation und ihre Veränderungen. Alles andere - Kunst, Sprache, Literatur, Recht, Ethik, Philosophie, Religion, Gesellschaftsorganisation, Politik usw. - sind bloßer "ideologischer Überbau". Ziel der Geschichte sei die klassenlose Gesellschaft, die aufgrund der sich steigernden Widersprüche der kapitalistischen Gesellschaftsordnung auf dem Weg über die Revolution der arbeitenden Massen und die Diktatur des Proletariats entstehen werde. Allerdings sind die sozialistischen Staaten in Osteuropa und Asien, welche die Weltanschauung des dialektischen und historischen Materialismus als offizielle Staatsideologie eingeführt und die Diktatur des Proletariats der Besitzlosen durchgeführt haben, von einer klassenlosen Gesellschaft weit entfernt.

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Idealismus wie Materialismus können humanistische Weltanschauungen sein, wenn sie dem Menschen einen zentralen Platz in ihren Systemen zuordnen. Die neuzeitlichen und modernen Humanismen in ihren oft so unterschiedlichen Ausformungen haben so gut wie alle als negativen Hintergrund den Atheismus gemeinsam. Atheismus meint hier nicht notwendig A- oder Irreligiosität bzw. Leugnung jeder Art von Göttlichkeit, wohl aber die Ablehnung eines persönlichen überweltlichen Gottes. Die christlichen Kirchen haben im Rahmen ihrer theistischen Weltanschauung jahrhundertelang einen solchen Gott zur Unterdrückung von Menschen und sozial schwächeren Klassen, als Rechtfertigungsgrund und Heiligenschein bestehender Macht- und Unrechtsverhältnisse mißbraucht, so daß die "atheistische Reaktion" der Humanismen der Neuzeit und der Moderne durchaus berechtigt erscheint. Sie kommen alle darin überein, daß ein so aufgefaßter Gott nicht sein darf um der nur ohne bzw. gegen ihn zu verwirklichenden Größe des Menschen willen, daß er nicht sein darf, weil sonst der Mensch nicht frei und Urheber seiner ureigensten Sinngebung der Wirklichkeit wäre. Charakteristisch für jeden Atheismus im Namen des Menschen, wie er in mannigfachen Abwandlungen des einen anthropozentrischen (auf den Menschen ausgerichteten) Grundgedankens von Ludwig Feuerbach, Karl Marx und Friedrich Nietzsche - trotz aller Verschiedenheit dieser Denker - über Nicolai Hartmann, Julian Huxley, Albert Camus und Jean-Paul Sartre verkündet wurde, ist der Ausspruch Sartres: "Wenn Gott existiert, ist der Mensch ein Nichts."

Man würde sich jedoch täuschen, wenn man glaubte, daß diese Humanismen im wesentlichen oder gar erschöpfend durch ihren Atheismus gekennzeichnet seien. Wir haben es vielmehr bei allen von ihnen mit neuen Daseinsentwürfen und -modellen zu tun. Es wird ein Modell des Daseins unter ausdrücklicher Ausschaltung der Idee eines personalen Gottes und ihrer Folgerungen für die menschliche Existenz entworfen, weil man überzeugt ist, dieses Dasein nur so zur Eigentlichkeit (als Gegensatz der Vermassung), zur ganzheitlichen Vollendung und freien Zukunftsgestaltung und -bewältigung hinführen zu können.

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Als einen solchen Daseinsentwurf versteht sich beispielsweise der evolutionäre Humanismus Huxleys, den wir hier deshalb etwas ausführlicher darstellen, weil viele Mitglieder der Religions- und Weltanschauungs­gemeinschaften innerhalb des "Bundes Freireligiöser Gemeinden Deutschlands" in ihren Überzeugungen große Übereinstimmungen mit Huxleys System aufweisen. Der britische Biologe und Philosoph lehnt Gott ab, hält aber Religion für das Kernstück seiner Weltanschauung. Religion faßt er auf als »spirituelle Ökologie". Sie hat dementsprechend die Aufgabe, den Menschen in seiner Begegnung und Auseinandersetzung mit Natur, Gesellschaft und eigenem Ich in einem nicht statischstarren, sondern dynamisch-wandlungsfähigen, seelisch-geistigen Gleichgewicht zu erhalten. "Die sich entwickelnde Religion muß also lernen, ein ebenso offenes und sich selbst berichtigendes System zu sein wie die Wissenschaft". Die biologische Art Mensch betrachtet Huxley als einen "neuen Typ von Organismen", die aufgrund ihres höher entwickelten Bewußtseins in Wechselwirkung mit einem überindividuellen System von Ideen und Glaubensüberzeugungen leben. Die Bestimmung dieses neuen Typs von Organismen sei es, im Laufe weiterer Entwicklung ihre Möglichkeiten immer weitgehender zu verwirklichen, um so ein reicher erfülltes Dasein zu erlangen. "Und die Religion wäre ein Organ des Menschen, das sich hauptsächlich mit dem befaßt, was in der Bestimmung des Menschen als heilig empfunden und angesehen wird ... Vom rein religiösen Gesichtspunkt aus ließe sich die erwünschte Richtung der Evolution als die Vergöttlichung der Existenz definieren."

Die vielen Spielarten des existentialistischen Humanismus haben im Vergleich mit diesem optimistisch-fortschrittlichen Humanismus Huxleys eine mehr pessimistische, resignativ-faktizistische (A) oder tragische Gestalt. In ihnen wird der Akzent mehr auf die in ihrem Ursprung undurchschaubare Tatsächlichkeit, Zufälligkeit, Gebrechlichkeit, Gefährdetheit, Tragik und Absurdität des menschlichen Daseins gelegt. Eine Spielart des existentialistischen Humanismus ist die Weltanschauung des französischen Denkers und Schriftstellers Albert Camus. Menschsein kann sich ihm zufolge nur verwirklichen in der "Revolte", das heißt im heroischen Kampf gegen die dem Menschen vorgegebenen, vernunftwidrigen Bedingungen des Seins und des eigenen Daseins. Das sich seiner selbst bewußt gewordene Individuum muß "Mensch in der Revolte" sein. Sobald er dies ist und "nicht mehr an Gott noch an das unsterbliche Leben glaubt, wird er verantwortlich

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für alles, was lebt... Ihm allein kommt es dann zu, die Ordnung und das Gesetz zu finden." Der Mensch ist "Held des Absurden" (Sinnlosen), der das Leben, obwohl es widersprüchlich und zusammen mit der Welt nicht auf ein vernunftgemäßes Prinzip zurückführbar ist, trotzdem nicht durch Selbstmord beendet, sondern es um dieses Kampfes gegen die Sinnlosigkeit willen für lebenswert hält. Es gibt "kein schöneres Schauspiel als die Intelligenz im Kampf mit einer ihr überlegenen Wirklichkeit. Das Schauspiel des menschlichen Stolzes ist unvergleichlich ... Diese Zucht, die der Geist sich selber vorschreibt, dieser gehörig gehämmerte Wille, dieses Aug-in-Auge haben etwas Einzigartiges ... Der Kampf gegen Gipfel vermag ein Menschenherz auszufüllen", selbst dann, wenn er letztlich scheitern sollte.

Während die existentialistischen Weltanschauungen schwerpunktmäßig enger auf das menschliche Dasein bezogen bleiben, dabei freilich durch die Brille der Existenzbedingungen des Menschen irgendwie das Ganze des Seins beurteilen, sieht der unitarische Humanismus schon von seinem Ansatz her besonders auf die Einheit (unitas) von Mensch, Leben, Natur, Universum innerhalb des einen, ungeteilten Wirklichkeitsganzen. Die Religionsgemeinschaft der Deutschen Unitarier ist weltanschaulich als Gruppe von Humanisten einzustufen, weil sie ein Wesensmerkmal jeden Humanismus bejaht, das sich folgendermaßen formulieren läßt: "Kein vorbestimmter Sinn von Leben und Welt, jedoch Möglichkeit der Sinngebung durch den Menschen." Diese Sinngebung wird nach unitarischer Überzeugung zwar von Menschen vollzogen, aber der Mensch selbst kann sein Dasein nur mit befriedigendem Sinn erfüllen, wenn er der wesenhaften Zusammenhänge mit dem Universum innewird, d.h. mit der Gesamtheit alles dessen, was wirkt und lebt. "Ergriffensein" von den Tiefenschichten des eigenen und des Weltseins sowie die Tendenz, das "Einssein" mit der gesamten Wirklichkeit bewußt zu erleben und in entsprechenden Symbolen gestaltend zum Ausdruck zu bringen, spielen daher charakteristischerweise in jeder Sinngebungstheorie der Unitarier eine bedeutende Rolle. Auch die Verfassung, die sie sich als Ordnungsform ihrer Gemeinschaft gegeben haben, weist die Züge eines demokratischen Humanismus auf: Leiter, Sprecher und verantwortliche Mitarbeiter innerhalb der Landesgemeinden, der örtlichen Gemeinden und Gruppen werden von den Mitgliedern aus ihren Reihen gewählt. (Die religiöse Seite des unitarischen Denkens wird später unter "Europas andere Religiosität" dargestellt.)

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Wer sich die Vielfalt und die Werte der verschiedenen Weltanschauungsgruppen vergegenwärtigt, von denen wir hier schon aus Raumgründen nur einen bescheidenen Eindruck vermitteln konnten, wird sich die Einbußen unschwer vorstellen können, die sich ein moderner Staat einhandelt, wenn er sich ausschließlich auf eine einzige Weltanschauung oder religiöse Konfession festlegt. Davon soll im nächsten Abschnitt, der den Konfessionen gewidmet ist, noch ausführlicher gesprochen werden. Schon hier aber muß gesagt werden, daß ein demokratischer Rechtsstaat gegen die mit seinem Wesen gegebene Verpflichtung zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verstößt, sobald er dem Anspruch einer Kirche auf Errichtung konfessionsgebundener Weltanschauungslehrstühle im Fachbereich Philosophie stattgibt. Damit wird ein unersetzliches Prinzip einer freiheitlichen Demokratie verletzt, nämlich der Grundsatz der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Weltanschauungsgruppen.

 

1.3.5  Konfessionen 

Konfession (lat. confessio) bedeutet ursprünglich das Bekennen des eigenen Glaubens, der eigenen Überzeugung. Im Zusammenhang damit könnte jede Gruppe von Menschen, die sich zur selben Überzeugung bekennen, "Konfession" genannt werden. In diesem Sinne wäre also auch jede der im vorigen Abschnitt besprochenen Weltanschauungsgruppen eine Konfession. Eine derartige Sprachregelung empfiehlt sich jedoch schon deshalb nicht, weil sich im deutschen Sprachgebrauch, geschichtlich bedingt, ein anderes Verständnis des Begriffs "Konfession" herausgebildet hat. Danach ist die Verwendung des Ausdrucks "Konfession" gesellschaftlich, rechtlich und politisch auf die christlichen Kirchen eingeschränkt. Der Durchschnittsbürger und auch die staatlichen Behörden verstehen unter Konfession die evangelische, katholische oder orthodoxe Kirche. 

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Die Theologie erklärt, im Grundsätzlichen damit übereinstimmend, Konfession als die Gesamtheit der Menschen, die sich zu einer bestimmten geschichtlichen Ausprägung des christlichen Glaubens, der christlichen Lehre (Bekenntnisschriften!), Praxis und Organisation sowie des Kultes (Gottesdienst) bekennen. Im Sinne verschiedener geschichtlicher Ausprägungen der christlichen Religion unterscheidet die Theologie dementsprechend zwischen katholischer, lutherischer, reformierter, unierter und orthodoxer Konfession oder Sonderkirche. Manchmal werden sogar die überaus zahlreichen christlichen Sekten irrtümlich als Konfessionen bezeichnet. In der Bundesrepublik bilden die Konfessionen der Lutheraner, der sich von Calvin herleitenden Reformierten und der Linierten zusammen mit noch einigen angegliederten Gemeinschaften die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD). Als solche treten sie dem Staat gegenüber als Einheit und gemeinsame Interessenvertretung auf, ebenso wie das die römisch-katholische Konfession tut.

Die Tatsache der Aufspaltung der Christenheit in verschiedene Konfessionen und Sekten wird von führenden Kirchenmännern oft als beschämendes Ärgernis und als Widerspruch zur grundsätzlichen Einheit des Urchristentums angeprangert. Dabei wird jedoch geflissentlich übersehen, "daß bereits in der Urchristenheit eine Fülle verschiedener Konfessionen nebeneinander vorhanden war, aufeinander folgte, sich miteinander verband und gegeneinander abgrenzte" (der evangelische Neutestamentier E. Käsemann). Ja, man kann hinzufügen: auch schon durch teilweise sehr heftige Streitigkeiten auseinandergerissen war.

In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten allerdings die beiden christlichen Großkonfessionen, die evangelische und die katholische, dem Staat gegenüber meistenteils sehr einträchtig zusammen, weil sie auf diesem Wege ihre staatlich-gesellschaftliche Einflußsphäre am besten vergrößern und viele Vorrechte und Vergünstigungen durch den Staat erringen können. Die Sondervorteile, die unser Staat den christlichen Konfessionen vor allen anderen Gruppen gewährt, sind tatsächlich so gewichtig, daß man die Bundesrepublik als quasi-christlichen Staat mit eindeutig staatskirchlichen Elementen bezeichnet hat. "In allen öffentlichen Bereichen sind in so großer Anzahl Beispiele für eine Verknüpfung von Kirche und Staat anzutreffen, daß der in das Grundgesetz übernommene Satz der Weimarer Reichsverfassung: 'Es besteht keine Staatskirche' (Art. 140 GG, Art. 137 WRV) zur Farce geworden ist. 

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In Wirklichkeit bestehen nämlich längst zwei Staatskirchen in der Bundesrepublik Deutschland, deren Privilegien in ihrer Gesamtheit vom einzelnen kaum überblickt werden können" (MdB Ingrid Matthäus). Die Deutschen Jungdemokraten haben in ihrem Papier zur Trennung von Staat und Kirche (1974) die ganze beeindruckende Masse dieser Privilegien zusammengestellt.

Die rechtliche, politische und medienpolitische, soziale, wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Bevorzugung der christlichen Konfessionen durch unseren Staat steht im Widerspruch zu seiner Selbstverpflichtung zur weltanschaulich-religiösen Neutralität. Artikel 140 des Grundgesetzes übernimmt ausdrücklich die Bestimmung des Artikels 137, Abs. 7 der Weimarer Verfassung über die Gleichberechtigung von Konfessionen (dort als Religionsgesellschaften bezeichnet) und Weltanschauungsgruppen: "Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen". Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität ausdrücklich bestätigt: "Das Grundgesetz legt durch Art.4 Abs.1, Art.3 Abs.3, Art.33 Abs.3 GG sowie durch Art.136 Abs.1 und 4 und Art.137 Abs.1 WRV in Verbindung mit Art.140 GG dem Staat als Heimstatt aller Staatsbürger ohne Ansehen der Person weltanschaulich-religiöse Neutralität auf. Es verwehrt die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen und untersagt auch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse. Aus dieser Pflicht zur religiösen und konfessionellen Neutralität folgt..." (Entscheidg. BVG Bd.19, 206, 216).

Als Grund für ihre Bevorzugung durch den Staat geben die christlichen Kirchen gern das "Gesetz der großen Zahl" an. Weit über 90 Prozent der Bevölkerung der Bundesrepublik seien Protestanten oder Katholiken. Aber ein demokratischer Staat darf die Behandlung gesellschaftlicher Gruppen nicht von der Zahl ihrer Mitglieder abhängig machen. Gelten doch alle Grundrechte, insbesondere Gleichheit und Freiheit, für alle Staatsbürger gleichermaßen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie einer Mehrheit oder Minderheit in der Gesellschaft angehören.

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Darüber hinaus ist aber auch die "Tatsache", daß über 90 Prozent der Bundesbürger den beiden christlichen Großkonfessionen angehören, mehr als zweifelhaft. Sie werden auf völlig undemokratische Weise, nämlich durch die Taufe, den Kirchen zu einer Zeit einverleibt, in der ihre Vernunft und Entscheidungsfreiheit noch gar nicht in Aktion treten können. Sie sind von diesem Zeitpunkt an Glieder der Kirche, obwohl die meisten von ihnen später mit der Glaubenslehre ihrer Konfession keineswegs mehr übereinstimmen. Zahlreiche Umfragen, den Glauben der Deutschen betreffend, beweisen das. 

Für viele sogenannte Christen sind die Kirchen lediglich Kultinstitute, die bei der Taufe, der Trauung und der Bestattung in Anspruch genommen werden, besonders bei der Trauung in einem allerdings stark zurückgehenden Maß. Ansonsten sieht der christliche Durchschnittsgläubige die Kirche kaum je von innen. Er ist nach dem Urteil eines führenden protestantischen Theologen nur zu bequem, seinen Kirchenaustritt zu erklären, der in einigen Bundesländern noch immer mit einigen Hindernissen verbunden ist. (Auf die religiösen Inhalte und theologischen Unterschiede der Konfessionen kann an dieser Stelle nicht eingegangen werden. Eine Würdigung der religiösen Inhalte des Christentums erfolgt im Zusammenhang mit der Darstellung der geistigen und religiösen Situation Europas im nächsten Abschnitt.)

 

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